Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeines

Für meine Leistungen und Lieferungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber (Kunde) insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde von mir ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des mit dem Auftraggeber (Kunde) geschlossenen Buchungs-Vertrags für dessen Veranstaltung.

  • 2 Angebote und Abschluss

Alle meine Angebote sind freibleibend und, wenn nicht anders mit dem Auftraggeber (Kunde) vereinbart, 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn  ich eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sende.

  • 3 GEMA-Anmeldung und Lizenzzahlung

Prinzipiell ist immer der Auftraggeber (Kunde) – also z. B. der Diskothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion.

Der Auftraggeber (Kunde) erklärt mit dem Unterzeichnen des jeweiligen Auftrags/Vertrags, sämtliche anfallenden Gebühren entrichtet sowie die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden angemeldet zu haben, soweit Notwendigkeit dafür besteht.

  • 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Höhe meiner Gage ergibt sich aus dem zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und mir geschlossenen Vertrag. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der Auftraggeber (Kunde) diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Erfolg der jeweiligen Veranstaltung.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  • Überweisungen durch den Auftraggeber (Kunde) auf ein von mir genanntes Konto
  • Barzahlung durch den Auftraggeber (Kunde) am Tag der Veranstaltung

Schecks, Kreditkarten oder Ähnliches werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

Wurden keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart, ist der gesamte Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug. Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Ferner bin ich berechtigt, meine Forderungen an Dritte abzutreten.

 

 

  • 5 Auftragsstornierung

Bei Stornierung eines bereits begonnenen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber (Kunde) sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das, dass sämtliche Stornokosten meiner Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen vom Auftraggeber (Kunde) getragen werden:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung:   25 % der vereinbarten Gage,
  • bis 20 Tage vor der Veranstaltung:   50 % der vereinbarten Gage,
  • bis 10 Tage vor der Veranstaltung:   75 % der vereinbarten Gage.

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber (Kunde) zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch mich ist möglich. Beispielsweise durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. In einem dieser genannten Fälle wird dem Auftraggeber (Kunde) ein adäquater Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

Bei Nichteinhaltung eines rechtskräftigen Auftrags durch mich entstehen dem Auftraggeber (Kunde) keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich an mich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen eventuellen Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder Sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

  • 6 Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich und auch persönlich der Auftraggeber (Kunde), soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch meine Person verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment (beispielsweise am Computer, dem DJ Controller, an Kabeln, Boxen, Endstufen, der Lichttechnik, etc.) und/oder meinen Musikdatenträgern (beispielsweise an Festplatten oder Compact Discs), die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber (Kunde) nach BGB (Bürgerliches Gesetz Buch).

Sofern ich durch nicht vom Auftraggeber (Kunde) zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter (VA), Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber (Kunde) kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den Auftraggeber (Kunde) auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche meinerseits gegenüber dem Auftraggeber (Kunde) sind auf den aktuellen Beschaffungswert der eingesetzten Technik beschränkt.

  • 7 Datenschutzerklärung

Der Auftraggeber (Kunde) ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die den Vertrag betreffen, gespeichert werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Über die Preise und getroffenen Vereinbarungen ist beidseitig Stillschweigen zu wahren.

  • 8 Sonstiges

Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, zwei Stunden vor Beginn zwecks Aufbau der Technik zugänglich zu machen.

Musikwünsche des Auftraggebers (Kunde) werden im Vorgespräch geklärt und im Vertrag  aufgenommen. Es wird versucht diese im Verlauf der Veranstaltung ins Programm einzubauen und weitestgehend zu erfüllen, Jedoch steht die künstlerische Ausgestaltung und Darbietung innerhalb der Angaben des Veranstalters (Kunde) dem Discjockey frei. Alle Speisen und Getränke werden für den Discjockey und – je nach Größe der vom Auftraggeber (Kunde) bestellten Licht- und Tontechnik – auch für dessen Techniker/Helfer während der Veranstaltung im normalen Umfang freigestellt.

Der Veranstalter (Kunde) sorgt für ausreichend Strom am Veranstaltungsort. Die entsprechenden Anschlüsse für Strom werden bei besonderen technischen Anforderungen und Kundenwünschen bei Vertragsabschluss bekanntgegeben. Sofern nicht anders vereinbart, wird mindestens ein mit 230V/16A getrennt abgesicherter Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt, und es wird nur ein Raum beschallt und beleuchtet.

Der Veranstalter (Kunde) stellt einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort für die Gesamtdauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern hier keine ausreichende Vorsorge durch den Veranstalter (Kunde) stattgefunden hat, übernimmt der Auftraggeber (Kunde) eventuell anfallende Gebühren für ein Parkhaus bzw. für Halte- und Parkverstöße.

Erfolgt die Veranstaltung mehr als 100 Kilometer (einfache Fahrt) von meinem Wohnort entfernt, stellt mir der Auftraggeber (Kunde) ein Hotelzimmer zur Übernachtung zur Verfügung.

  • 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Auftraggeber (Kunde) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Als Gerichtsstand gilt Michelstadt / Hessen / Deutschland  als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber (Kunde) keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  • 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.